Campusleben

BAföG für Studierende: Alles, was du wissen musst!

Studieren kostet nicht nur Zeit und Energie, sondern auch eine Menge Geld. Viele Studierende stehen vor der Herausforderung, ihre Lebenshaltungskosten während des Studiums zu decken. Hier kommt das BAföG ins Spiel – die staatliche Unterstützung für Studierende, die ohne finanzielle Hilfe nicht ihren Traum von der akademischen Ausbildung verwirklichen könnten.

Schreibtisch mit BAföGantrag, Laptop, Bücher und Geld.

Foto: Chatgpt generiert

Was ist BAföG?

BAföG steht für das "Bundesausbildungsförderungsgesetz" und ist ein staatliches Förderinstrument in Deutschland, das vor allem Studierenden zugutekommt. Es soll sicherstellen, dass junge Menschen, unabhängig von ihrer finanziellen Herkunft, Zugang zu einer Hochschulausbildung haben. Dabei handelt es sich um eine Mischung aus einem Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss und einem Darlehen, der zurückgezahlt werden muss. Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Einkommen der Eltern, dem eigenen Einkommen sowie den Lebenshaltungskosten am Studienort.

Wer bekommt BAföG und wer nicht?

Prinzipiell kann jeder Studierende BAföG beantragen, aber nicht jeder bekommt es. Der Anspruch auf die Förderung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die wichtigste Grundlage ist die Höhe des Einkommens der Eltern. Je nach Höhe des Verdienst wird entschieden, ob man BAföG erhält und wie hoch der Endbetrag lautet. BAföG kann erhalten werden, wenn man beim Start des Studiums das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Das eigene Einkommen wird ebenfalls bei der Berechnung des BAföG berücksichtigt. Verdient der Studierende zu viel während des Studiums, kann die Förderung ebenfalls gekürzt oder ganz gestrichen werden. Studierende dürfen aber seit dem Wintersemester 2024/2025 die Minijobgrenze 2025 (556€) verdienen ohne mit Abzügen beim BAföG zu rechnen.

Wie lange erhält man BAfög?

Grundsätzlich erhalten Studierende BAfög bis zum Ende der Regelstudienzeit. Einmalig kann währende der gesamten Studienlaufbahn (Bachelor oder Master) ein Flexibilitätssemester in Anspruch genommen werden.

Was muss alles abgeben werden ?

Wer BAföG beantragen möchte, muss eine Vielzahl von Unterlagen einreichen. Hierbei können die Dokumente ausgedruckt und per Post versendet werden oder durch einen Online-Antrag ausgefüllt. Schnell und einfach kann der BAföG-Antrag mit dem Online-Tool „BAföG-Digital“ gestellt werden, einem Angebot des Bundes. Der Assistent führt Schritt für Schritt mit gezielten Fragen durch den Antrag, Nachweise können hier einfach hochgeladen werden. Unkompliziert ist das Hochladen auch über die ergänzende BAföG-Digitalapp. Zu den Dokumenten gehört unter anderem das Antragsformular: Das offizielle BAföG-Antragsformular, dass online oder bei dem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung erhältlich ist. Für die PH Ludwigsburg ist es das Studierendenwerk Stuttgart. Außerdem benötigt man die Einkommensnachweise der Eltern vom vorletzten Kalenderjahr (z.B. Steuererklärungen). Zusätzlich muss man die eigenen Einkünfte (wenn vorhanden) belegen. Das gilt auch für den Ehepartner, falls vorhanden. Bafög erfordert auch den Beleg der Studienbescheinigung.  Wenn Studierende außerhalb des Elternhaus wohnen, wird zusätzlich der Mietvertrag und Lebenshaltungskosten als Nachweis benötigt.

 

Förderungshöchstbetrag

Der Förderungshöchstbetrag stieg 2024 auf 992 Euro, sofern nicht bei den Eltern gewohnt wird und keine Familienversicherung mehr möglich ist. Wer noch Zuhause wohnt kann maximal 664 Euro erhalten.

PH-Ludwigsburg

Im Sommersemester 2025 bietet das Studierendenwerk Stuttgart vor Ort an der PH Ludwigsburg folgende BAföG-Beratungstermine an:

Mittwoch 09.04.2025, 13-14:30 Uhr im Raum 1.238 im Gebäude 1, 2. Stock

Mittwoch 16.04.2025, 13-14:30 Uhr im Raum 1.238 im Gebäude 1, 2. Stock

Eine Anmeldung ist nicht nötig. Außerhalb der Termine können sich Studierende an die BaFöG-Beratung beim Studierendenwerk Stuttgart wenden.

Rückzahlung des BAföG

Ein zentraler Punkt des BAföG ist die Rückzahlung. Etwa die Hälfte der Förderung wird als Darlehen gewährt und muss später zurückgezahlt werden. Die Rückzahlung erfolgt in der Regel nach einer Karenzzeit von fünf Jahren nach Ende des Studiums. Der Rückzahlungsbetrag ist auf maximal 10.010 Euro begrenzt. Die genaue Höhe richtet sich nach der Höhe des BAföGs, dass erhalten wird.